Prosciutto di Parma g.U. ohne Knochen
Parma-Schinken reift ausschließlich in der Hügelregion der Provinz Parma. Er ist mit der Schutzbezeichnung g.U. gekennzeichnet.
Unabdingbare Voraussetzungen:
- Ausschließliche Verwendung schwerer italienischer Schweinekeulen
- Gewicht des Endprodukts mit Knochen zwischen 8 und 10 kg, keinesfalls unter 7 kg
- Keine Verwendung von Konservierungsstoffen
- Reifezeit nicht unter 12 Monaten.
Der Aufschnitt in hauchdünne Scheiben hebt den Duft und die Feinheit des Schinkens hervor.
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Glutenfrei
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